Förderung

Bundesministerim für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
KfW-Bankengruppe

Förderung der Modernisierung von Beleuchtungsanlagen

In 2018 besteht zum letzten Mal die Möglichkeit die Beleuchtung in Gebäuden und Ihren Straßen mit LED-Technologie zu sanieren. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – BMUB vergibt Fördergelder für Kommunen zur Erneuerung der Beleuchtung mit LED-Technik im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative zur Reduzierung der CO2 Emissionen.

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Umrüstung auf hocheffiziente LED-Leuchten bei Straßen- u. Hallenbeleuchtung.

Wer wird gefördert:

  • Öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen
  • Religionsgemeinschaften
  • Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
  • Kulturelle Einrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen
  • Finanzschwache Kommunen
  • Kitas, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten erhalten einen erhöhten Fördersatz.

Was wird gefördert:

  • LED-Leuchten für Innen- und Hallenbeleuchtung in Verbindung mit einer Lichtsteuerung.
  • LED Leuchten für die Außen- und Straßenbeleuchtung. Bei Einsatz von Steuerungs- und Regelungstechnik gibt es einen erhöhten Fördersatz.

Förderkriterien:

Außen- und Straßenbeleuchtung

  • Eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 70% gegenüber der alten Anlage.
  • Eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 80% gegenüber der alten Anlage mit Einsatz von Steuerungs- und Regelungstechnik mit einem um 5% erhöhten Fördersatz.
  • Es wird auch die Errichtung von neuen Lichtpunkten gefördert, wenn Zonen besonderer Gefährdung z.B. Bushaltestellen oder Fußgängerüberwege vorhanden sind. Gefördert wird ausschließlich die Leuchte. Masten und Zubehör können z.B. mit dem zinsverbilligten KfW Programm 208 finanziert werden.
  • Im Rahmen des Förderschwerpunktes nachhaltige Mobilität wird auch der Neubau von Lichtpunkten für Radwege und Radabstellanlagen in Kitas und Schulen mit 50% bzw. 62% in finanzschwachen Kommunen gefördert.
  • Innerörtliche gemeinsame Geh- und Radwege werden nicht gefördert.
  • Bei Investitionen in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten erhalten Kommunen einen erhöhten Zuschuss bei der Außenbeleuchtung von 30% anstelle von 20/25%, finanzschwache Kommunen erhalten sogar einen Zuschuss von 39%

Innen und Hallenbeleuchtung

  • Eine CO2-Emissionsminderung von mindestens 50% gegenüber der alten Anlage bei Einsatz von Steuerungs- und Regelungstechnik.
  • Klimaschutzinvestitionen in Bildungs- Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten

  • Erstmalig erhöhen sich die Fördersätze bei Investitionen in Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie Sportstätten. Hier erhalten Kommunen für die Außenbeleuchtung anstelle von 20/25% einen Zuschuss von 30%, finanzschwache Kommunen sogar 39%
  • In der Innenbeleuchtung gilt ein erhöhter Fördersatz von 40% anstelle von 30%.

Die Anmeldefrist läuft noch bis zum 30. September 2018.

Info: Projektträger

Antrag: Online-Antrag